StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: Zweite Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Geändert: Zweite Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Stichtag: Aufnahme in die Förderung: 30. Juni 2024 / Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen: 30. September 2025 Programmausschreibungen

Zweite Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 2. September 2019 (Bundesanzeiger vom 17.09.2019) / Änderung der Bekanntmachung vom 11.11.2021 (Bundesanzeiger vom 02.12.2021) / Zweite Änderung der Bekanntmachung vom 15.08.2022 (vom 31.08.2022) / Dritte Änderung der Bekanntmachung vom 05.12.2022 (vom 21.12.2022) / Vierte Änderung der Bekanntmachung vom 19.06.2023 (vom 30.06.2023)

Änderung der Bekanntmachung vom 19.06.2023 (Bundesanzeiger vom 30.06.2023): Die Frist für die Antragstellung auf Aufnahme in die Förderung wurde bis zum 30.06.2024 verlängert; die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen wurde bis zum 30.09.2025 verlängert.
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Ziel der Bundesregierung ist es, qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zu fördern. Dazu sollen die Regelungen zur Berufsanerkennung noch stärker in Anspruch genommen werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verbessert mit der Fördermaßnahme „Zuschuss für die Berufsanerkennung“ den Zugang in ein Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Anerkennungsinteressierte werden bei der Finanzierung der Kosten des Anerkennungs­verfahrens unterstützt (Anerkennungszuschuss). Daneben fördert das BMBF Auswertungen und Maßnahmen zur ­Erprobung und Weiterentwicklung des Anerkennungszuschusses sowie Aktivitäten zur strukturellen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Finanzierung und Begleitung von Berufsanerkennungsverfahren.

Nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie erhalten Fachkräfte, die eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse oder die Einstufung ihrer ausländischen Hochschulqualifikation anstreben, einen Anerkennungszuschuss. Durch den Anerkennungszuschuss werden die Perspektiven insbesondere für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sowie für Menschen, die nicht erwerbstätig sind bzw. unterhalb der abgeschlossenen Qualifikation arbeiten, verbessert. Ziel ist es, im Rahmen eines Pilotverfahrens eine bundesweit flächendeckende Förderung von Anerkennungsinteressierten in Ergänzung zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten zu entwickeln und zu erproben.

Die Gewährung des Anerkennungszuschusses erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Anerkennungsinteressierte reichen den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm über eine zuleitende Stelle ein. Diese leitet den Antrag an die zentrale Förderstelle zur Prüfung der Förderfähigkeit der Antragstellenden weiter. Bei einer positiven Entscheidung ergeht eine grundsätzliche Förderzusage durch die zentrale Förderstelle.

Für die Gewährung der Anerkennungs­zuschüsse ist das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH die zentrale Förderstelle im Sinne der Förderrichtlinie.

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft. Ein Antrag auf Aufnahme in die Förderung nach dieser Richtlinie kann letztmalig am 30. Juni 2024 gestellt werden. Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden.*

Folgende Änderungen der Richtlinie tritt am 1. September 2022 in Kraft:
Förderfähig sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde.

* Die Stichtage wurde mehrmals verlängert:
Stichtage der Bekanntmachung vom 02.09.2019: Aufnahme in die Förderung: 31. Dezember 2021 / Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen: 30. Spetember 2022
Verlängerung per Änderung vom 05.08.2022: Aufnahme in die Förderung: 31. Dezember 2022 / Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen: 31. März 2024
Verlängerung per Änderung vom 21.12.2022: Aufnahme in die Förderung: 30. Juni 2023 / Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen: 30. September 2024

Verlängerung per Änderung vom 30.06.2022: Aufnahme in die Förderung: 30. Juni 2024 / Anträge auf Auszahlung von Anerkennungszuschüssen: 30. September 2025

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte Förderung

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