Mit der Initiative „Global Minds in DFG-Verbünden“ eröffnet die DFG Verbünden in den Programmen Sonderforschungsbereiche (SFB sowie SFB/Transregio) und Exzellenzcluster (EXC) die Möglichkeit, hoch qualifizierte, erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, die seit mindestens drei Jahren im Ausland tätig sind und eine neue wissenschaftliche Perspektive im deutschen Wissenschaftssystem suchen.
Antragsberechtigt sind Universitäten in Deutschland, die an einem aktuell von der DFG geförderten Exzellenzcluster oder Sonderforschungsbereichs beteiligt sind. Diese können im Einvernehmen mit einem im Ausland tätigen Forschenden die Förderung zur Integration in den jeweiligen Verbund beantragen. Aufnehmende Einrichtung der Kandidatin bzw. des Kandidaten können neben den antragstellenden Universitäten auch am Verbund beteiligte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.
Die Förderung kann in einem von zwei Modulen beantragt werden:
- Modul „Professur“: Dieses Modul ermöglicht es den Verbünden Forschende aus dem Ausland auf eine Professur zu berufen. Dafür können insgesamt Mittel bis zu einer Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Die Förderdauer beträgt maximal fünf Jahre.
- Modul „Mercator Fellow Global“: Mit dem Modul wird den Verbünden die Option eröffnet, im Ausland tätige Forschende, die (noch) keinen permanenten Wechsel in das deutsche Wissenschaftssystem anstreben, als Fellow längerfristig und intensiv in die Arbeit des Verbundes zu integrieren. Kernbestandteil des Moduls sind eine oder mehrere längere Präsenzphasen vor Ort in Deutschland, während derer der Fellow im Verbund mitarbeitet. Diese Phasen sind flexibel gestaltbar und können auch mehrere Aufenthalte unterschiedlicher Dauer umfassen. Insgesamt können hierfür Mittel bis zu einer Höhe von maximal 650.000 Euro beantragt werden. Auch in diesem Fall beträgt die Förderdauer maximal fünf Jahre.
In einer Ausschreibungsrunde kann maximal ein Antrag pro Verbund gestellt werden. Stichtag der ersten Ausschreibungsrunde ist der 6. März 2026.